Wir beraten Sie gerne
Der Aufenthalt in der Tagespflege wird zusätzlich zur
ambulanten Pflege von den Pflegekassen finanziell unterstützt.
Die Höhe
der Finanzierung richtet sich nach dem Pflegegrad.
* In Pflegegrad 1 gibt es keine Leistungen
für die Tagespflege.
Jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125 €
(zusätzlich auch in anderen Pflegegraden) für die Tagespflege geltend
gemacht werden.